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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Für den Verkauf von Produkten durch Schmid Dynasty gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.


Vertragsschluss


Der Versand Produkten erfolgt durch Schmid Dynasty, welche sowohl den Zahlungsverkehr als auch den Versand und ggf. die Rückabwicklung des Verkaufs organisiert. Eine Abholung und oder Bezahlung der gekauften Produkte vor Ort ist möglich.
Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (Bestellung). Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde per Email eine automatische Bestätigung über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung). Der Vertrag kommt zustande, wenn Schmid Dynasty innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Bestellung dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lässt oder die bestellte Ware ausliefert.

Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Lieferung und Lieferverzug
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Sofern der
Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Abnahme
Im Falle der Nichtannahme durch den Käufer kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Gegenständen in zwei Jahren.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung sowie der vorgenannte Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass: – der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder – der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.
Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.


Gerichtsstand


Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers. Sachlich zuständig ist das Gericht am Sitz des Verkäufers. Vorbehalten bleiben zwingende, gesetzliche Gerichtsstände.

 

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